H90.6 ICD-10-GM
Kombinierter beidseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
endständig
Was bedeutet H90.6?
H90.6 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Kombinierter beidseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus H90.-
Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren
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