H90.0 ICD-10-GM
Beidseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung
endständig
Was bedeutet H90.0?
H90.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beidseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus H90.-
Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren
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