H90.1 ICD-10-GM

Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

endständig

Was bedeutet H90.1?

H90.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus H90.-

    Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Einseitiger Hörverlust durch Schallleitungsstörung bei nichteingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

    H90.1

Quelle und Version