H90.7 ICD-10-GM

Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

endständig

Was bedeutet H90.7?

H90.7 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus H90.-

    Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Kombinierte einseitige Schwerhörigkeit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung

    H90.7

  • Kombinierte einseitige Taubheit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung

    H90.7

Quelle und Version