H90.4 ICD-10-GM

Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

endständig

Was bedeutet H90.4?

H90.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus H90.-

    Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Angeborene einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit

    H90.4

  • Einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit

    H90.4

  • Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nichteingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

    H90.4

Quelle und Version