H90.4 ICD-10-GM
Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
endständig
Was bedeutet H90.4?
H90.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Einseitige Schallempfindungsschwerhörigkeit
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus H90.-
Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren
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