H90.- ICD-10-GM

Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung

nicht endständig

Was bedeutet H90.-?

H90.- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Schwerhörigkeit oder Taubheit, angeboren

Exklusiva

  • H91.2: Hörsturz (idiopathisch)

  • H83.3: Hörverlust: lärminduziert

  • H91.0: Hörverlust: ototoxisch

  • Hörverlust: o.n.A.H91.9

  • Schwerhörigkeit oder Taubheit o.n.A.H91.9

  • H91.3: Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert

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Quelle und Version