Z03.8 ICD-10-GM
Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen
endständig
Was bedeutet Z03.8?
Z03.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus Z03.-
Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind
Verwandte Diagnosen
- Infektion - Sonstige und nicht näher bezeichnete Infektionskrankheiten
Alphabetische Einträge
- Abklärung bei Verdacht auf angeblichen Selbsttötungsversuch
- Abklärung bei Verdacht auf gutartige Neubildung
- Abklärung bei Verdacht auf nichtisolierungspflichtige Infektionskrankheit
- Abklärung bei angeblichem Parasuizid
- Abklärung bei angeblichem Selbstmordversuch a.n.k.
- COVID-19 durch negatives Labortestergebnis ausgeschlossen
- Negativer COVID-19-Test