Z03.8 ICD-10-GM

Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen

endständig

Was bedeutet Z03.8?

Z03.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z03.-

    Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z03.-

    Z71: Person mit Furcht vor Krankheit, bei der keine Diagnose gestellt wird

Verwandte Diagnosen

  • Infektion - Sonstige und nicht näher bezeichnete Infektionskrankheiten

Alphabetische Einträge

  • Abklärung bei Verdacht auf angeblichen Selbsttötungsversuch

    Z03.8

  • Abklärung bei Verdacht auf gutartige Neubildung

    Z03.8

  • Abklärung bei Verdacht auf nichtisolierungspflichtige Infektionskrankheit

    Z03.8

  • Abklärung bei angeblichem Parasuizid

    Z03.8

  • Abklärung bei angeblichem Selbstmordversuch a.n.k.

    Z03.8

  • COVID-19 durch negatives Labortestergebnis ausgeschlossen

    Z03.8

  • Negativer COVID-19-Test

    Z03.8

Quelle und Version