Z03.1 ICD-10-GM

Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung

endständig

Was bedeutet Z03.1?

Z03.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z03.-

    Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z03.-

    Z71: Person mit Furcht vor Krankheit, bei der keine Diagnose gestellt wird

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Abklärung bei Verdacht auf bösartige Neubildung

    Z03.1

  • Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung

    Z03.1

Quelle und Version