Z03.9 ICD-10-GM

Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet Z03.9?

Z03.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z03.-

    Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z03.-

    Z71: Person mit Furcht vor Krankheit, bei der keine Diagnose gestellt wird

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Abklärung einer Krankheit

    Z03.9

  • Abklärung eines Verdachtsfalles

    Z03.9

  • Ausschluss eines Verdachtsfalles

    Z03.9

  • Ausschluss eines verdächtigen Befundes

    Z03.9

  • Beobachtung bei Verdachtsfall

    Z03.9

  • Keine Krankheit gefunden

    Z03.9

  • Kontrolle eines Verdachtsbefundes

    Z03.9

  • Ohne Befund [o.B.]

    Z03.9

  • Unter Beobachtung sein

    Z03.9

Quelle und Version