Z03.2 ICD-10-GM
Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen
endständig
Was bedeutet Z03.2?
Z03.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Beobachtung wegen: Bandenaktivität ohne manifeste psychische Störung
Beobachtung wegen: Brandstiftung ohne manifeste psychische Störung
Beobachtung wegen: dissozialem Verhalten ohne manifeste psychische Störung
Beobachtung wegen: Ladendiebstahl ohne manifeste psychische Störung
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus Z03.-
Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Abklärung bei Verdacht auf Verhaltensstörung
- Abklärung bei Verdacht auf psychische Krankheit
- Abklärung bei Verdacht auf psychische Störung
- Abklärung von Bandenverhalten ohne manifeste psychische Störung
- Abklärung von dissozialem Verhalten ohne manifeste psychische Störung
- Auffälliges Sozialverhalten ohne manifeste psychiatrische Störung
- Bandenaktivität ohne Manifestation einer psychischen Verhaltensstörung
- Beobachtung bei Verdacht auf Verhaltensstörung
- Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheit
- Beobachtung wegen Brandstiftung
- Beobachtung wegen Brandstiftung ohne manifeste psychische Störung
- Beobachtung wegen Ladendiebstahl ohne manifeste psychische Störung