Z03.6 ICD-10-GM
Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen
endständig
Was bedeutet Z03.6?
Z03.6 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Beobachtung bei Verdacht auf: unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimitteln
Beobachtung bei Verdacht auf: Vergiftung
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus Z03.-
Personen mit vorhandenen, untersuchungsbedürftigen Symptomen oder Anzeichen für einen abnormen Zustand, die jedoch nach Untersuchung und Beobachtung nicht behandlungsbedürftig sind
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Abklärung bei angeblichem Verdacht auf Selbstbeschädigung
- Abklärung bei angeblichem Verdacht auf Selbsttötung
- Abklärung bei angeblichem Verdacht auf Selbstvergiftung
- Abklärung bei unerwünschter Nebenwirkung eines Arzneimittels
- Abklärung der toxischen Wirkungen einer aufgenommenen Substanz