Q16.9 ICD-10-GM

Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet Q16.9?

Q16.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Angeborenes Fehlen eines Ohres o.n.A.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Q16.-

    H90.-: Angeborene Schwerhörigkeit oder Taubheit

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Angeborenes Fehlen eines Ohres

    Q16.9

  • Hypoplasie des Gehörganges mit Beeinträchtigung des Hörvermögens

    Q16.9

  • Kongenitale Lageanomalie des Gehörganges mit Beeinträchtigung des Hörvermögens

    Q16.9

  • Kongenitale Lageanomalie des Ohres mit Beeinträchtigung des Hörvermögens

    Q16.9

  • Ohragenesie

    Q16.9

  • Ohranomalie mit Beeinträchtigung des Hörvermögens

    Q16.9

  • Schwerhörigkeit durch Ohranomalie

    Q16.9

  • Taubheit durch Ohranomalie

    Q16.9

  • X-chromosomales Syndrom der Atresie des äußeren Gehörganges mit dilatiertem innerem Gehörgang und Gesichtsdysmorphien

    Q16.9, Q18.9

Quelle und Version