O08.9 ICD-10-GM
Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet
endständig
Was bedeutet O08.9?
O08.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Nicht näher bezeichnete Komplikation nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Hinweise aus übergeordneten Kodes
- HinweisAus O08.-
Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.
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