O08.9 ICD-10-GM

Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet O08.9?

O08.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Komplikation nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft, nicht näher bezeichnet“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Nicht näher bezeichnete Komplikation nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • HinweisAus O08.-

    Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Komplikation nach Abort

    O08.9

  • Komplikation nach Extrauteringravidität

    O08.9

  • Komplikation nach Extrauterinschwangerschaft

    O08.9

  • Komplikation nach Molenschwangerschaft

    O08.9

  • Komplizierte Fehlgeburt

    O08.9

Quelle und Version