O08.2 ICD-10-GM
Embolie nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
endständig
Was bedeutet O08.2?
O08.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Embolie nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Embolie: Fruchtwasser- nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: Luft- nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: Lungen- nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: nach Seifenspülung nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: pyämisch nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: septisch oder septikopyämisch nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: Thrombo- nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Embolie: o.n.A. nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Hinweise aus übergeordneten Kodes
- HinweisAus O08.-
Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.
Verwandte Diagnosen
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