O08.6 ICD-10-GM
Verletzung von Beckenorganen und -geweben nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft
endständig
Was bedeutet O08.6?
O08.6 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung von Beckenorganen und -geweben nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Cervix uteri nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Darm nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Harnblase nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Lig. latum uteri nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: periurethrales Gewebe nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Uterus nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind
Hinweise aus übergeordneten Kodes
- HinweisAus O08.-
Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Beckenorganschädigung nach Abort
- Beckenorganschädigung nach Extrauterinschwangerschaft
- Beckenorganschädigung nach Molenschwangerschaft
- Harnblasenruptur bei Fehlgeburt
- Lazeration durch Abort im Nachbehandlungszeitraum
- Perforation von Beckenorganen nach Abort
- Urethraruptur bei Fehlgeburt
- Verletzung von Beckenorganen bei Fehlgeburt
- Verätzung nach eingeleitetem Abort