O08.6 ICD-10-GM

Verletzung von Beckenorganen und -geweben nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

endständig

Was bedeutet O08.6?

O08.6 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung von Beckenorganen und -geweben nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Cervix uteri nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

  • Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Darm nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

  • Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Harnblase nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

  • Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Lig. latum uteri nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

  • Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: periurethrales Gewebe nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

  • Lazeration, Perforation, Riss oder chemische Verätzung: Uterus nach Zuständen, die unter O00-O07 klassifizierbar sind

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • HinweisAus O08.-

    Diese Kategorie ist in erster Linie zur Verschlüsselung der Morbidität vorgesehen. Für den Gebrauch dieser Kategorie sollten die Regeln und Richtlinien zur Verschlüsselung der Morbidität und Mortalität in Band 2 (Regelwerk) herangezogen werden.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Beckenorganschädigung nach Abort

    O08.6

  • Beckenorganschädigung nach Extrauterinschwangerschaft

    O08.6

  • Beckenorganschädigung nach Molenschwangerschaft

    O08.6

  • Harnblasenruptur bei Fehlgeburt

    O08.6

  • Lazeration durch Abort im Nachbehandlungszeitraum

    O08.6

  • Perforation von Beckenorganen nach Abort

    O08.6

  • Urethraruptur bei Fehlgeburt

    O08.6

  • Verletzung von Beckenorganen bei Fehlgeburt

    O08.6

  • Verätzung nach eingeleitetem Abort

    O08.6

Quelle und Version