K03.9 ICD-10-GM

Krankheit der Zahnhartsubstanzen, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet K03.9?

K03.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheit der Zahnhartsubstanzen, nicht näher bezeichnet“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Krankheit der Zahnhartsubstanz

    K03.9

Quelle und Version