K03.9 ICD-10-GM
Krankheit der Zahnhartsubstanzen, nicht näher bezeichnet
endständig
Was bedeutet K03.9?
K03.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheit der Zahnhartsubstanzen, nicht näher bezeichnet“.
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- Krankheit der Zahnhartsubstanz