K03.8 ICD-10-GM
Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zahnhartsubstanzen
endständig
Was bedeutet K03.8?
K03.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Zahnhartsubstanzen“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Empfindliches Dentin
Strahlengeschädigter Zahnschmelz
Direkte Hinweise
- Kodierhinweis
Soll bei Strahlenwirkung die Strahlung angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Verwandte Diagnosen
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