K03.7 ICD-10-GM
Farbänderungen der Zahnhartsubstanzen nach dem Zahndurchbruch
endständig
Was bedeutet K03.7?
K03.7 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Farbänderungen der Zahnhartsubstanzen nach dem Zahndurchbruch“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Exklusiva
K03.6: Auflagerungen [Beläge] auf den Zähnen
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