K03.7 ICD-10-GM

Farbänderungen der Zahnhartsubstanzen nach dem Zahndurchbruch

endständig

Was bedeutet K03.7?

K03.7 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Farbänderungen der Zahnhartsubstanzen nach dem Zahndurchbruch“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva

  • K03.6: Auflagerungen [Beläge] auf den Zähnen

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Posteruptive Farbänderung der Zähne

    K03.7

  • Veränderung der Zahnfarbe nach der Dentition

    K03.7

  • Zahnfarbänderung der Hartsubstanz

    K03.7

  • Zahnverfärbung

    K03.7

  • Zahnverfärbung durch Kupfer

    K03.7

  • Zahnverfärbung durch Metalle

    K03.7

  • Zahnverfärbung durch Pulpablutung

    K03.7

  • Zahnverfärbung durch Silber

    K03.7

Quelle und Version