J70.9 ICD-10-GM
Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz
endständig
Was bedeutet J70.9?
J70.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Hinweise aus übergeordneten Kodes
- KodierhinweisAus J70.-
Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
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