J70.9 ICD-10-GM

Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz

endständig

Was bedeutet J70.9?

J70.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheiten der Atmungsorgane durch nicht näher bezeichnete exogene Substanz“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • KodierhinweisAus J70.-

    Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Akute Krankheit der Atmungsorgane durch äußere Wirkstoffe

    J70.9

  • Chronische Krankheit der Atmungsorgane durch äußere Wirkstoffe

    J70.9

  • Lungenödem durch äußere Wirkstoffe

    J70.9

  • Respiratorische Affektion durch äußere Wirkstoffe

    J70.9

Quelle und Version