J70.- ICD-10-GM
Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen
nicht endständig
Was bedeutet J70.-?
J70.- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen“.
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Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Direkte Hinweise
- Kodierhinweis
Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.
Verwandte Diagnosen
- Lungenfibrose - Chronische interstitielle Lungenerkrankung (ILD)