J70.- ICD-10-GM

Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen

nicht endständig

Was bedeutet J70.-?

J70.- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Kodierhinweis

    Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Verwandte Diagnosen

Quelle und Version