J70.- ICD-10-GM

Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen

nicht endständig

Was bedeutet J70.-?

J70.- steht in der ICD-10-GM 2026 für „Krankheiten der Atmungsorgane durch sonstige exogene Substanzen“.

Dieser Eintrag ist eine Kategorie. Für die Kodierung ist eine passende Subkategorie zu wählen.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Kodierhinweis

    Soll die äußere Ursache angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

Verwandte Diagnosen

Quelle und Version