C04.9 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Mundboden, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet C04.9?

C04.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Mundboden, nicht näher bezeichnet“.

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Amtliche Hinweise

Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Bösartige Neubildung des Mundbodens

    C04.9

  • Karzinom des Sulcus glossoalveolaris

    C04.9

  • Mundbodenkarzinom

    C04.9

  • Mundbodenkrebs

    C04.9

  • Sublinguale bösartige Neubildung

    C04.9

Quelle und Version