C04.1 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Seitlicher Teil des Mundbodens

endständig

Was bedeutet C04.1?

C04.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Seitlicher Teil des Mundbodens“.

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Amtliche Hinweise

Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Basalzellkarzinom des seitlichen Teils des Mundbodens

    C04.1

  • Bösartige Neubildung des seitlichen Teils des Mundbodens

    C04.1

  • Karzinom des seitlichen Teils des Mundbodens

    C04.1

  • Krebs des seitlichen Teils des Mundbodens

    C04.1

Quelle und Version