C04.0 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung: Vorderer Teil des Mundbodens

endständig

Was bedeutet C04.0?

C04.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Vorderer Teil des Mundbodens“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Von vorn bis zum Prämolar-Eckzahn-Übergang

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Basalzellkarzinom des vorderen Teils des Mundbodens

    C04.0

  • Bösartige Neubildung des vorderen Teils des Mundbodens

    C04.0

  • Karzinom des vorderen Teils des Mundbodens

    C04.0

  • Krebs des vorderen Teils des Mundbodens

    C04.0

Quelle und Version