C04.0 ICD-10-GM
Bösartige Neubildung: Vorderer Teil des Mundbodens
endständig
Was bedeutet C04.0?
C04.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung: Vorderer Teil des Mundbodens“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Von vorn bis zum Prämolar-Eckzahn-Übergang
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