Z99.1 ICD-10-GM
Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator
endständig
Was bedeutet Z99.1?
Z99.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Abhängigkeit (langzeitig) vom Beatmungsgerät
Direkte Hinweise
- Hinweis
Die Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit Z43.0 zu kodieren. Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.
Hinweise aus übergeordneten Kodes
- HinweisAus Z99.-
Eine langzeitige Abhängigkeit beträgt mindestens 3 vollendete Monate.