Z99.1 ICD-10-GM

Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator

endständig

Was bedeutet Z99.1?

Z99.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Abhängigkeit (langzeitig) vom Beatmungsgerät

Direkte Hinweise

  • Hinweis

    Die Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit Z43.0 zu kodieren. Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • HinweisAus Z99.-

    Eine langzeitige Abhängigkeit beträgt mindestens 3 vollendete Monate.

Verwandte Diagnosen

Alphabetische Einträge

  • Abhängigkeit vom Beatmungsgerät

    Z99.1

  • Abhängigkeit vom Respirator

    Z99.1

  • Langzeitige Abhängigkeit vom Beatmungsgerät

    Z99.1

  • Langzeitige Abhängigkeit vom Respirator

    Z99.1

Quelle und Version