Z95.0 ICD-10-GM

Vorhandensein eines kardialen elektronischen Geräts

endständig

Was bedeutet Z95.0?

Z95.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Vorhandensein eines kardialen elektronischen Geräts“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Vorhandensein: Herzschrittmacher

  • Vorhandensein: Kardialer Resynchronisationstherapie-Defibrillator

  • Vorhandensein: Kardialer Resynchronisationstherapie-Schrittmacher

  • Vorhandensein: Kardiodefibrillator

Exklusiva

  • Z45.0-: Anpassung und Handhabung eines kardialen (elektronischen) Geräts

  • Z99.4: Langzeitige Abhängigkeit vom Kunstherz

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z95.-

    T82.-: Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

Verwandte Diagnosen

Alphabetische Einträge

  • Vorhandensein eines Herzschrittmachers

    Z95.0

  • Vorhandensein eines Kardiodefibrillators

    Z95.0

  • Vorhandensein eines automatischen implantierbaren Kardioverter-Defibrillators [AICD]

    Z95.0

  • Vorhandensein eines implantierbaren Kardioverter-Defibrillators [ICD]

    Z95.0

  • Vorhandensein eines kardialen Resynchronisationstherapie-Defibrillators

    Z95.0

  • Vorhandensein eines kardialen Resynchronisationstherapie-Schrittmachers

    Z95.0

Quelle und Version