Z89.4 ICD-10-GM

Verlust des Fußes und des Knöchels, einseitig

endständig

Was bedeutet Z89.4?

Z89.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verlust des Fußes und des Knöchels, einseitig“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Zehe(n), auch beidseitig

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z89.-

    Extremitätenverlust: postoperativ

  • Aus Z89.-

    Extremitätenverlust: posttraumatisch

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Alphabetische Einträge

  • Erworbenes Fehlen des Fußes

    Z89.4

  • Erworbenes Fehlen des Knöchels

    Z89.4

  • Erworbenes Fehlen von Zehen

    Z89.4

Quelle und Version