Z08.9 ICD-10-GM

Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter Behandlung wegen bösartiger Neubildung

endständig

Was bedeutet Z08.9?

Z08.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Nachuntersuchung nach nicht näher bezeichneter Behandlung wegen bösartiger Neubildung“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z08.-

    Medizinische Überwachung im Anschluss an die Behandlung

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Karzinomnachsorge

    Z08.9

  • Krebsnachsorge

    Z08.9

  • Nachsorgeuntersuchung nach bösartiger Neubildung

    Z08.9

  • Onkologische Nachsorge

    Z08.9

Quelle und Version