Z08.8 ICD-10-GM

Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen bösartiger Neubildung

endständig

Was bedeutet Z08.8?

Z08.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Nachuntersuchung nach sonstiger Behandlung wegen bösartiger Neubildung“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z08.-

    Medizinische Überwachung im Anschluss an die Behandlung

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

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Quelle und Version