Z04.8 ICD-10-GM
Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen
endständig
Was bedeutet Z04.8?
Z04.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Alkohol- oder Drogenbestimmung im Blut
Allgemeine psychiatrische Untersuchung auf behördliche Anforderung
Anforderung eines Expertengutachtens
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus Z04.-
Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Alkoholbestimmung im Blut
- Allgemeine psychiatrische Untersuchung auf behördliche Anforderung
- Anforderung eines Expertengutachtens
- Blutalkoholtest
- Drogenbestimmung im Blut
- Laborparametertest aus rechtsmedizinischen Gründen a.n.k.
- Test auf Arzneimittel im Blut
- Test auf Drogen im Blut
- Untersuchung auf Gebrauch von Drogen
- Untersuchung auf Gebrauch von Stimulanzien
- Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen
- Überweisung an Facharzt
- Überweisung an Gutachter