Z04.8 ICD-10-GM

Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen

endständig

Was bedeutet Z04.8?

Z04.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Alkohol- oder Drogenbestimmung im Blut

  • Allgemeine psychiatrische Untersuchung auf behördliche Anforderung

  • Anforderung eines Expertengutachtens

Exklusiva

  • R78.0: Vorhandensein von: Alkohol im Blut

  • R78.-: Vorhandensein von: Drogen im Blut

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z04.-

    Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Alkoholbestimmung im Blut

    Z04.8

  • Allgemeine psychiatrische Untersuchung auf behördliche Anforderung

    Z04.8

  • Anforderung eines Expertengutachtens

    Z04.8

  • Blutalkoholtest

    Z04.8

  • Drogenbestimmung im Blut

    Z04.8

  • Laborparametertest aus rechtsmedizinischen Gründen a.n.k.

    Z04.8

  • Test auf Arzneimittel im Blut

    Z04.8

  • Test auf Drogen im Blut

    Z04.8

  • Untersuchung auf Gebrauch von Drogen

    Z04.8

  • Untersuchung auf Gebrauch von Stimulanzien

    Z04.8

  • Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen

    Z04.8

  • Überweisung an Facharzt

    Z04.8

  • Überweisung an Gutachter

    Z04.8

Quelle und Version