Z04.5 ICD-10-GM

Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung

endständig

Was bedeutet Z04.5?

Z04.5 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch

  • Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach sonstiger durch eine Person zugefügter Verletzung

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z04.-

    Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Abklärung bei Verdacht auf Misshandlung

    Z04.5

  • Abklärung bei angeblichen Vergewaltigung

    Z04.5

  • Abklärung bei angeblichen sexuellen Missbrauchs

    Z04.5

  • Abklärung bei zugefügter Verletzung a.n.k.

    Z04.5

  • Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch

    Z04.5

Quelle und Version