Z04.5 ICD-10-GM
Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung
endständig
Was bedeutet Z04.5?
Z04.5 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Inklusiva
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach sonstiger durch eine Person zugefügter Verletzung
Inklusiva aus übergeordneten Kodes
- Aus Z04.-
Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen
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