T95.9 ICD-10-GM
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung
endständig
Was bedeutet T95.9?
T95.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung“.
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