T95.8 ICD-10-GM

Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung

endständig

Was bedeutet T95.8?

T95.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

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    T95.8

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  • Folgen einer Verbrennung des Auges

    T95.8

  • Folgen einer Verbrennung multipler Körperregionen

    T95.8

  • Folgen einer Verätzung des Auges

    T95.8

  • Folgen einer Verätzung multipler Körperregionen

    T95.8

Quelle und Version