T84.9 ICD-10-GM

Nicht näher bezeichnete Komplikation durch orthopädische Endoprothese, Implantat oder Transplantat

endständig

Was bedeutet T84.9?

T84.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Nicht näher bezeichnete Komplikation durch orthopädische Endoprothese, Implantat oder Transplantat“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus T84.-

    M96.6: Knochenfraktur nach Einsetzen oder Entfernen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte

  • Aus T84.-

    T86.-: Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Beschwerden bei TEP [Totalendoprothese]

    T84.9

  • Komplikation durch Gelenkimplantat

    T84.9

  • Komplikation durch Gelenkprothese

    T84.9

  • Komplikation durch Gelenktransplantat

    T84.9

  • Komplikation durch Knochenstimulator

    T84.9

  • Komplikation durch Knochentransplantat

    T84.9

  • Komplikation durch Muskelstimulator

    T84.9

  • Komplikation durch innere Gelenkprothese

    T84.9

  • Komplikation durch inneres orthopädisches Fixationsgerät

    T84.9

  • Komplikation durch orthopädische Endoprothese

    T84.9

Quelle und Version