M96.6 ICD-10-GM
Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte
endständig
Was bedeutet M96.6?
M96.6 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte“.
Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Exklusiva
T84.-: Andere Komplikation durch ein internes orthopädisches Gerät, durch Implantate oder Transplantate
Direkte Hinweise
- Kodierhinweis
Diese Schlüsselnummer ist nur bei einer beim Einsetzen oder Entfernen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetretenen Fraktur anzugeben.
Verwandte Diagnosen
- Speichenbruch - Radiusfraktur
Alphabetische Einträge
- Knochenfraktur nach Einsetzen einer Gelenkprothese
- Knochenfraktur nach Einsetzen einer Knochenplatte
- Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates
- Knochenfraktur nach Entfernen einer Gelenkprothese
- Knochenfraktur nach Entfernen einer Knochenplatte
- Knochenfraktur nach Entfernen eines orthopädischen Implantates