M96.6 ICD-10-GM

Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte

endständig

Was bedeutet M96.6?

M96.6 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva

  • T84.-: Andere Komplikation durch ein internes orthopädisches Gerät, durch Implantate oder Transplantate

Direkte Hinweise

  • Kodierhinweis

    Diese Schlüsselnummer ist nur bei einer beim Einsetzen oder Entfernen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte aufgetretenen Fraktur anzugeben.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus M96.-

    M02.0-: Arthritis nach intestinalem Bypass

  • Aus M96.-

    M80-M81: Krankheiten in Verbindung mit Osteoporose

  • Aus M96.-

    Z95-Z97: Vorhandensein funktioneller Implantate und sonstiger Geräte

Verwandte Diagnosen

Alphabetische Einträge

  • Knochenfraktur nach Einsetzen einer Gelenkprothese

    M96.6

  • Knochenfraktur nach Einsetzen einer Knochenplatte

    M96.6

  • Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates

    M96.6

  • Knochenfraktur nach Entfernen einer Gelenkprothese

    M96.6

  • Knochenfraktur nach Entfernen einer Knochenplatte

    M96.6

  • Knochenfraktur nach Entfernen eines orthopädischen Implantates

    M96.6

Quelle und Version