T20.4 ICD-10-GM

Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses

endständig

Was bedeutet T20.4?

T20.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verätzung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus T20.-

    Auge mit Beteiligung anderer Teile des Gesichtes, des Kopfes und des Halses

  • Aus T20.-

    behaarte Kopfhaut [jeder Teil]

  • Aus T20.-

    Lippe

  • Aus T20.-

    Nase (Septum)

  • Aus T20.-

    Ohr [jeder Teil]

  • Aus T20.-

    Schläfenregion

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus T20.-

    T26.-: Verbrennung oder Verätzung: begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde

  • Aus T20.-

    T28.0: Verbrennung oder Verätzung: Mund und Rachen

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Augenverätzung mit Verätzung anderer Gesichtsteile

    T20.4

  • Augenverätzung mit Verätzung von Halsteilen

    T20.4

  • Augenverätzung mit Verätzung von Kopfteilen

    T20.4

  • Gehörgangsverätzung

    T20.4

  • Gesichtsverätzung

    T20.4

  • Halsverätzung

    T20.4

  • Kopfverätzung

    T20.4

  • Lippenverätzung

    T20.4

  • Nasenscheidewandverätzung

    T20.4

  • Nasenverätzung

    T20.4

  • Ohrmuschelverätzung

    T20.4

  • Ohrverätzung

    T20.4

  • Schläfenverätzung

    T20.4

  • Trommelfellverätzung

    T20.4

  • Verätzung der behaarten Kopfhaut

    T20.4

  • Verätzung des Nasenseptums

    T20.4

  • Verätzung des äußeren Ohres

    T20.4

Quelle und Version