T20.0 ICD-10-GM

Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses

endständig

Was bedeutet T20.0?

T20.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verbrennung nicht näher bezeichneten Grades des Kopfes und des Halses“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus T20.-

    Auge mit Beteiligung anderer Teile des Gesichtes, des Kopfes und des Halses

  • Aus T20.-

    behaarte Kopfhaut [jeder Teil]

  • Aus T20.-

    Lippe

  • Aus T20.-

    Nase (Septum)

  • Aus T20.-

    Ohr [jeder Teil]

  • Aus T20.-

    Schläfenregion

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus T20.-

    T26.-: Verbrennung oder Verätzung: begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde

  • Aus T20.-

    T28.0: Verbrennung oder Verätzung: Mund und Rachen

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Augenverbrennung mit Verbrennung anderer Gesichtsteile

    T20.0

  • Augenverbrennung mit Verbrennung von Halsteilen

    T20.0

  • Augenverbrennung mit Verbrennung von Kopfteilen

    T20.0

  • Gehörgangsverbrennung

    T20.0

  • Gesichtsverbrennung

    T20.0

  • Halsverbrennung

    T20.0

  • Kopfverbrennung

    T20.0

  • Lippenverbrennung

    T20.0

  • Nasenscheidewandverbrennung

    T20.0

  • Nasenverbrennung

    T20.0

  • Ohrmuschelverbrennung

    T20.0

  • Ohrverbrennung

    T20.0

  • Schläfenverbrennung

    T20.0

  • Trommelfellverbrennung

    T20.0

  • Verbrennung der behaarten Kopfhaut

    T20.0

  • Verbrennung des Nasenseptums

    T20.0

  • Verbrennung des äußeren Ohres

    T20.0

Quelle und Version