T06.5 ICD-10-GM
Verletzungen mit Beteiligung von intrathorakalen Organen und intraabdominalen Organen oder intrathorakalen Organen und Beckenorganen
endständig
Was bedeutet T06.5?
T06.5 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzungen mit Beteiligung von intrathorakalen Organen und intraabdominalen Organen oder intrathorakalen Organen und Beckenorganen“.
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Amtliche Hinweise
Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.
Verwandte Diagnosen
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