T06.1 ICD-10-GM

Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes mit Beteiligung mehrerer sonstiger Körperregionen

endständig

Was bedeutet T06.1?

T06.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes mit Beteiligung mehrerer sonstiger Körperregionen“.

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Amtliche Hinweise

Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.

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Quelle und Version