T06.1 ICD-10-GM
Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes mit Beteiligung mehrerer sonstiger Körperregionen
endständig
Was bedeutet T06.1?
T06.1 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes mit Beteiligung mehrerer sonstiger Körperregionen“.
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Amtliche Hinweise
Keine amtlichen Hinweise, Inklusiva oder Exklusiva für diesen Eintrag vorhanden.
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