S95.9 ICD-10-GM
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes
endständig
Was bedeutet S95.9?
S95.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes“.
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Amtliche Hinweise
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