S95.9 ICD-10-GM

Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes

endständig

Was bedeutet S95.9?

S95.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Knöchels und des Fußes“.

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Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus S95.-

    S85.-: Verletzung der A. tibialis posterior oder der V. tibialis posterior

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Verletzung eines Blutgefäßes am Fuß

    S95.9

  • Verletzung eines Blutgefäßes am Knöchel

    S95.9

Quelle und Version