S95.2 ICD-10-GM

Verletzung von Venen des Fußrückens

endständig

Was bedeutet S95.2?

S95.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung von Venen des Fußrückens“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus S95.-

    S85.-: Verletzung der A. tibialis posterior oder der V. tibialis posterior

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Verletzung einer Vene des Fußrückens

    S95.2

Quelle und Version