S95.2 ICD-10-GM
Verletzung von Venen des Fußrückens
endständig
Was bedeutet S95.2?
S95.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung von Venen des Fußrückens“.
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Amtliche Hinweise
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- Verletzung einer Vene des Fußrückens