S04.2 ICD-10-GM

Verletzung des N. trochlearis

endständig

Was bedeutet S04.2?

S04.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verletzung des N. trochlearis“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • IV. Hirnnerv

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Verletzung des Hirnnerven IV

    S04.2

  • Verletzung des Nervus trochlearis

    S04.2

Quelle und Version