M87.19 ICD-10-GM

Knochennekrose durch Arzneimittel: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

endständig

Was bedeutet M87.19?

M87.19 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Knochennekrose durch Arzneimittel: Nicht näher bezeichnete Lokalisation“.

Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Subklassifikation / Modifier

    Nicht näher bezeichnete Lokalisation

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus M87.-

    Avaskuläre Knochennekrose

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus M87.-

    M91-M93: Osteochondropathien

  • Aus M87.-

    K10.2-: Osteonekrose des Kiefers (bestrahlungsinduziert) (medikamenteninduziert)

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • KodierhinweisAus M87.1-

    Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

  • Subklassifikation / ModifierAus M87.-

    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang]

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Knochennekrose durch Arzneimittel

    M87.19

  • Sekundäre nicht-traumatische avaskuläre Knochennekrose durch Arzneimittel

    M87.19

Quelle und Version