M87.15 ICD-10-GM

Knochennekrose durch Arzneimittel: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]

endständig

Was bedeutet M87.15?

M87.15 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Knochennekrose durch Arzneimittel: Beckenregion und Oberschenkel [Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk]“.

Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Subklassifikation / Modifier

    Beckenregion und Oberschenkel

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus M87.-

    Avaskuläre Knochennekrose

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus M87.-

    M91-M93: Osteochondropathien

  • Aus M87.-

    K10.2-: Osteonekrose des Kiefers (bestrahlungsinduziert) (medikamenteninduziert)

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • KodierhinweisAus M87.1-

    Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen.

  • Subklassifikation / ModifierAus M87.-

    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang]

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Knochennekrose durch Arzneimittel am Oberschenkel

    M87.15

  • Knochennekrose durch Arzneimittel in der Beckenregion

    M87.15

  • Sekundäre nicht-traumatische avaskuläre Femurkopfnekrose durch Arzneimittel

    M87.15

Quelle und Version