Z96.2 ICD-10-GM

Vorhandensein von Implantaten im Gehörorgan

endständig

Was bedeutet Z96.2?

Z96.2 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Vorhandensein von Implantaten im Gehörorgan“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Hörgerät für Knochenleitung

  • Kochlearimplantat

  • Parazentese-Röhrchen

  • Stapesersatz

  • Tuba-Eustachii-Plastik

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z96.-

    Z44-Z46: Versorgen mit und Anpassen von Prothesen und anderen medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln

  • Aus Z96.-

    T82-T85: Komplikationen durch interne Prothesen, Implantate oder Transplantate

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Vorhandensein einer Tuba-Eustachii-Plastik

    Z96.2

  • Vorhandensein einer äußerlichen Hörhilfe

    Z96.2

  • Vorhandensein eines Hörgerätes für Knochenleitung

    Z96.2

  • Vorhandensein eines Kochlearimplantates [CI]

    Z96.2

  • Vorhandensein eines Parazenteseröhrchens

    Z96.2

  • Vorhandensein eines Stapes-Implantates

    Z96.2

  • Vorhandensein eines audiologischen Implantates

    Z96.2

  • Vorhandensein eines knochenverankerten Hörsystems [BAHA]

    Z96.2

  • Vorhandensein otologischer Implantate

    Z96.2

Quelle und Version