Z90.0 ICD-10-GM

Verlust von Teilen des Kopfes oder des Halses

endständig

Was bedeutet Z90.0?

Z90.0 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Verlust von Teilen des Kopfes oder des Halses“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Auge

  • Larynx

  • Nase

Exklusiva

Inklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z90.-

    Postoperativer oder posttraumatischer Verlust eines Körperteils, anderenorts nicht klassifiziert

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z90.-

    Angeborenes Fehlen von Organen - siehe Alphabetisches Verzeichnis

  • Aus Z90.-

    E89.-: Postoperatives Fehlen: endokrine Drüsen, außer Pankreas

  • Aus Z90.-

    D73.0: Postoperatives Fehlen: Milz

  • Aus Z90.-

    E13.-: Postoperatives Fehlen: Pankreas

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Erworbene Anophthalmie

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen der Nase

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen des Augapfels

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen des Auges

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen des Kehlkopfes

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen des Larynx

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen des Ohres

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen eines Augenlids

    Z90.0

  • Erworbenes Fehlen von Teilen des Kopfes a.n.k.

    Z90.0

  • Status nach Laryngektomie

    Z90.0

  • Verlust der Nase

    Z90.0

  • Verlust des Larynx

    Z90.0

Quelle und Version