Z85.9 ICD-10-GM

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet

endständig

Was bedeutet Z85.9?

Z85.9 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Zustände, klassifizierbar unter C80.-

Exklusiva aus übergeordneten Kodes

  • Aus Z85.-

    Medizinische Nachbetreuung und Rekonvaleszenz Z42-Z51Z54.-!

  • Aus Z85.-

    Z08.-: Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

    Z85.9

Quelle und Version