Z25.8 ICD-10-GM
Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten
endständig
Was bedeutet Z25.8?
Z25.8 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten“.
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Amtliche Hinweise
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