U69.10! ICD-10-GM
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
endständig
Was bedeutet U69.10!?
U69.10! steht in der ICD-10-GM 2026 für „Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist“.
Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.
Amtliche Hinweise
Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.
Direkte Hinweise
- Subklassifikation / Modifier
Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Verwandte Diagnosen
Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.
Alphabetische Einträge
- Krankheit möglicherweise als Folge einer medizinisch nicht indizierten Maßnahme