U69.10! ICD-10-GM

Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist

endständig

Was bedeutet U69.10!?

U69.10! steht in der ICD-10-GM 2026 für „Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist“.

Dieser Eintrag ist eine weitere Spezifizierung. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Direkte Hinweise

  • Subklassifikation / Modifier

    Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist

Hinweise aus übergeordneten Kodes

  • VorzugsbezeichnungAus U69.1-!

    Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative Zwecke

  • VorzugsbezeichnungAus U69.-!

    Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke

Verwandte Diagnosen

Keine verwandten Diagnoseseiten verfügbar.

Alphabetische Einträge

  • Krankheit möglicherweise als Folge einer medizinisch nicht indizierten Maßnahme

    U69.10!

Quelle und Version