T91.4 ICD-10-GM

Folgen einer Verletzung der intrathorakalen Organe

endständig

Was bedeutet T91.4?

T91.4 steht in der ICD-10-GM 2026 für „Folgen einer Verletzung der intrathorakalen Organe“.

Dieser Eintrag ist eine Subkategorie. Der Kode ist endständig.

Amtliche Hinweise

Direkte Angaben stehen zuerst. Angaben aus übergeordneten Kodes folgen mit Quellenangabe und stammen ausschließlich aus der amtlichen ICD-Hierarchie.

Inklusiva

  • Folgen einer Verletzung, die unter S26-S27 klassifizierbar ist

Verwandte Diagnosen

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Alphabetische Einträge

  • Folgen einer Verletzung intrathorakaler Organe

    T91.4

Quelle und Version